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Neuer Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschlossen
Die Satzungsversammlung der Anwaltschaft hat am 11. Juni 2007 den "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" beschlossen. Der neue Fachanwalt soll dem gestiegenen Beratungsbedarf in dem speziellen Rechtsgebiet Rechnung tragen. Kreditgeschäfte und Kapitalanlageprozesse gewinnen auch in Deutschland, beispielsweise bei der privaten Vorsorge, eine immer größere Bedeutung. Der Beratungsbedarf der Bevölkerung in diesem recht komplexen Gebiet steigt daher stetig.